Fahrlehrer-Fortbildung gem. §53 Abs. 1 FahrlG
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1.
Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-Tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Seminarleiter-innen sowie Ausbildungsfahrlehrer-innen erhalten für ihre Fortbildungen in diesem Bereich bis zu 2 Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
Themen sind unter anderem:
- Verkehrsrechtliche Fragen, Aktuelle Urteile
- Neues Fahrlehrergesetz und dessen Umsetzung
- Pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung
- Soziale Kompetenz
- Kriterien eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
- Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
- Entwicklung des Straßenverkehrs, E-Mobilität
- Automatisiertes Fahren, Fahrassistenzsysteme
- EMOTION.teach und Versicherungswesen
Termin in 2022
Donnerstag 24.11. – Samstag 26.11.2022
Termin in 2023
Donnerstag 16.11. – Samstag 18.11.2023
jeweils von 8:00 - 15:30 Uhr
Fortbildung für Klasse A
Diese Fortbildung richtet sich speziell an ambitionierte Zweirad-Ausbilder. Der Mix aus Theorie und Praxis wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.
Termine in 2023
14.09. – 16.09.2023
Mindestteilnehmerzahl: 6
Fortbildung für Klasse CE
Diese Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und Weiterbildung wie z.B. neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Ein Praxistag rundet das Fortbildungsprogramm ab.
Termine in 2023
14.09. - 16.09.2023
Mindestteilnehmerzahl: 6